|
Bildungsurlaub
Anspruch auf Bildungsurlaub
Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer
Anspruch auf Bildungsurlaub, der mindestens sechs Monate
in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist. Es
stehen Ihnen jährlich fünf Arbeitstage Bildungsurlaub
zu, die Sie durch Verschiebung in das folgende Jahr auch
zu 10 Arbeitstagen zusammenfassen können.
|
|
|
|
|
Anerkennung
Unsere Intensivkurse in allen Kursorten sind in Deutschland in folgenden Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Ablauf der Antragstellung
Am besten informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber
über einen geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub.
Bei uns sollten Sie sich spätestens zwei bis drei Monate
vor Ihrer Abreise anmelden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Falls Sie in den Bundesländern Berlin oder Rheinland-Pfalz
tätig sind, so sollten Sie sich spätestens zehn Wochen
vor Ihrer Abreise mit uns in Verbindung setzen, da dort eine separate
Beantragung Ihres Sprachkurses notwendig ist.
Spanischkurse
Der Gesetzgeber legt spezielle Voraussetzungen fest, damit Sprachkurse
als Bildungsurlaub anerkannt werden (Anzahl der Unterrichtsstunden,
Kursinhalte, ... ). Auf diese Vorgaben haben unsere Intensivkurse
ausgerichtet, so dass jeder dieser Kurse offiziell als Bildungsurlaub
anerkannt ist.
Bitte vermerken Sie auf unserem Anmeldeformular, dass Sie bei Ihrem
Arbeitgeber Bildungsurlaub für Ihren Sprachkurs beantragen
möchten.
Bitte vermerken Sie auf unserem Anmeldeformular, dass Sie Bildungsurlaub
für Ihren Sprachkurs bei Ihrem Arbeitgeber beantragen möchten.
|